Legende zur Kennzeichnung

Zusatzstoffe

1 = mit Konservierungsmitteln – mikrobiellen Verderb verzögern/-hindern

2 = mit Antioxidationsmitteln – Verlängerung der Haltbarkeit

3 = mit Farbstoffen – für besseres Aussehen

4 = mit Geschmacksverstärker – intensiviert d. Geschmack

5 = mit Schwefel – Einsatz zur Konservierung

6 = mit Phosphat– in eiweißreichen Lebensmitteln enthalten

7 = geschwärzt – findet sich in schw. Oliven

8 = gewachst – Schutz vor Austrocknung, Aroma- u. Qualitätsverlust

9 = mit Süßstoff – Zuckeraustauschstoffe

10 = enthält eine Phenylalaninquelle – essentielle Aminosäuren

11 = mit Säuerungsmittel

12 = mit Stabilisatoren – verändern die Konsistenz

13 = mit Nitritpökelsalz – Konservierungsmittel

14 = koffeinhaltig

15 = chininhaltig - Bitterstoff

16 = mit Geschmacksverstärker – für besseres Aussehens

Allergene

17 = mit Milcheiweiß / Kuhmilch und Kuhmilcherzeugnisse

18 = enthält Schwefeldioxid und Sulfite / mehr als 10 mg/Kg oder L

19 = Milch und Milcherzeugnisse / enthält Laktose

20 = Glutenhaltiges Getreide sowie daraus hergestellte Erzeugnisse / d.h. Weizen, Roggen Gerste, Hafer, Dinkel

21 = Soja und Sojaerzeugnisse

22 = Sellerie und Sellerieerzeugnisse

23 = Senf und Senferzeugnisse

24 = Sesamsamen und Sesamerzeugnisse

25 = Lupine und Lupinenerzeugnisse

26 = Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse

27 = Fisch und Fischerzeugnisse

28 = Krebs und Krebstiererzeugnisse / u. a. Krabben, Garnelen

29 = Weichtiere und Weichtiererzeugnisse / u. a. Muscheln

30 = Schalenfrüchte und Schalenfruchterzeugnisse

31 = Eier und Eiererzeugnisse

Wissenswertes über die Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Allergenen

Um Ihnen einen schnelleren Überblick der von uns gekennzeichneten Produkte zu ermöglichen, haben wir auf unseren Speiseplänen die Zusatzstoffe und Allergene in blau gekennzeichnet.

Lebensmittelallergien sind echte Erkrankungen und keine Abneigungen gegen bestimmte Lebensmittel. Es ist stets wichtig, das Anliegen eines allergischen Gastes ernst zu nehmen. Es ist uns bewusst, dass Allergiker auf die korrekte Auskunft angewiesen sind, denn schon sehr kleine Mengen des unverträglichen Lebensmittels können Beschwerden hervorrufen.

Die Allergenkennzeichnungen erfolgen mit großer Sorgfalt. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Bestandteile, die nicht in der Rezeptur vorgesehen wurden, können unbeabsichtigt in Lebensmittel bzw. Speisen gelangen. Die Bestandteile können, im Gegensatz zur vorgeschriebenen Allergenkennzeichnung, nicht mit berücksichtigt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Speisen und Produkte, die keinen Hinweis enthalten, trotzdem Spuren von Allergenen aufweisen. Umgekehrt kann manchmal die Kennzeichnung möglicher Allergenspuren ausgewiesen sein, die nicht zwangsläufig enthalten sein müssen, da dem Hinweis des Lieferanten: - kann Spuren von allergenen Stoffen enthalten - sicherheitshalber mit berücksichtigt werden.

Gäste, die durch falsche Ernährung schwere gesundheitliche Schäden erleiden können, dürfen sich nicht gänzlich auf unsere Kennzeichnung verlassen. Im Zweifel sprechen Sie bitte den zuständigen Küchenleiter oder dessen Vertreter an. Das Servicepersonal ist Ihnen ebenfalls behilflich.

Rückstände in Form von Spuren

Während des Produktionsprozesses eines Lebensmittels kann es trotz aller Sorgfalt zu einer unbeabsichtigten Beimischung von Spuren anderer Lebensmittel kommen, z. B.

  • wenn verschiedene Lebensmittel in denselben Räumen oder Anlagen nacheinander produziert werden.
  • wenn beim Getreide ein sogenannter Durchwuchs stattfindet, d. h. einige Pflanzen die im Vorjahr auf der Ackerfläche angebauten waren reifen ebenfalls durch das im Erdreich noch vorhandene Saatgut heran und werden bei der Ernte mit erfasst.
  • wenn ein Betrieb eine ganze Reihe verschiedener Lebensmittel mit den gleichen Maschinen nacheinander produziert oder wäscht. Trotz gründlicher Reinigung ist es möglich, dass sehr geringe Reste von Zutaten in den Maschinen verbleiben.

Die Spurenanteile sind so gering vorhanden, dass sie als Menge nicht aufgeführt werden können. Hier gilt die Allergenkennzeichnung nicht, denn es handelt sich um Rückstände, nicht um reguläre Zutaten. In der Regel hat dieser sehr geringe Anteil auf Spuren allergener Lebensmittel in den meisten Fällen keine Auswirkungen. Um dennoch kein Risiko einzugehen, geben die Hersteller den Hinweis: „ kann Spuren von .... enthalten“. Diese Hinweise sind für sehr viele Allergiker und Personen mit Unverträglichkeiten nicht hilfreich, da sie auf diese Weise häufig mehr Produkte meiden, als sie eigentlich müssten. Dennoch müssen wir als Verbraucher die Angaben der Hersteller Berücksichtigen und gegebenenfalls übernehmen, um eventuelle allergische Reaktionen ausschließen zu können.

Die einzelnen Zusatzstoffe und Allergene können Sie der obigen Legende „Kennzeichnung von Zusatzstoffen, Allergenen“ entnehmen.

Stand: 01.12.2014

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